FREIHEIT NACH 21 JAHREN UND 30 MINUTEN

Mittwoch 3. Juli | 20 Uhr | Stadtteilzentrum Desi | Brückenstr. 23 | Nürnberg

Helmut Sieber wurde – zum Teil rechtswidrig – über 20 Jahre von den Behörden seiner Freiheit beraubt. In einer Gesprächsrunde wird der ehemalige Inhaftierte über seine Geschichte berichten.
Gerhard Linner vom Autonomen-Knast-Projekt Köln, der selbst jahrelang in bayerischen Knästen wegen Bankraub inhaftiert war, spricht zur Sicherungsverwahrung, sowie zu der Kampagne für die Freilassung von Thomas Meyer Falk.

Wegen einer Reihe von Einbrüchen wurde Helmut 1989 zu neun Jahren Haft verurteilt. Nach Absitzen der verhängten Strafe kam er jedoch nicht frei, sondern das Gerichte verhängte aufgrund mehrfacher Vorstrafen Sicherungsverwahrung. Helmut hätte nun 2006 frei kommen müssen, da die Sicherungsverwahrung laut BVerfG für gewaltfreie Eigentumsdelikte auf maximal zehn Jahre begrenzt ist. Trotz klarer Rechtslage legte das OLG Nürnberg Beschwerde ein und Helmut blieb hinter Gittern. Selbst der zuständige Gerichtspsychiater stellte fest, dass von ihm in Freiheit keine Gewalttaten zu erwarten seien. Er hatte ja auch früher bei seinen Einbrüchen nie Gewalt gegen Menschen angewandt – er war in Kneipen eingebrochen, hatte Automaten geknackt und Zigaretten geklaut.

Auf Drängen seines Anwalt wurde diese Entscheidung erneut angefochten und es kam zu einem neuen Gutachten, welches das bestehende bestätigte. Am 4. März 2010 ging dieses in Nürnberg ein. Einen Tag später wurde Helmut entlassen. Nach 21 Jahren und 30 Minuten, ohne einen Tag Ausgang oder Urlaub gehabt zu haben, ohne die Möglichkeit sich von seinen Mitgefangenen zu verabschieden und ohne die Möglichkeit seinen Anwalt zu informieren.

Der Fall Sieber ist leider kein Einzelfall. Thomas Meyer Falk beispielsweise soll in kürze nach 16 Jahren Knast in die Sicherungsverwahrung gesteckt werden.
Immer wieder werden Menschen in Knäste gesperrt oder veschwinden in Psychatrien in einer Gesellschaft in der Eigentum an erster Stelle – jedenfalls aber vor menschlichen Bedürfnissen – steht.

Einen Ausgleich für die Freiheitsberaubung Helmuts und vieler anderer Gefangener kann es nicht geben. Dennoch muss zumindest eine finanzielle Entschädigung erbracht werden, worum es bei einem anstehenden Verfahren Helmuts in Nürnberg gehen wird. Anlässlich dieses Prozesses ist Helmut mit einem Genossen in Nürnberg. Er wird seine Geschichte erzählen und es gibt Raum für Fragen und Diskussion zu dem Themenkomplex.